Die Veranstaltung:
Vor gut einem Jahr wurde das Bayerische Gleichstellungsgesetz
(BayGG) verabschiedet. Barrierefreiheit gilt als das Kernstück,
das die Teilhabe behinderter Menschen voranbringen soll. Die Umsetzung
von Gesetzespapier in die Praxis fällt jedoch schwer, wenn
das Gesetz noch zu wenig bekannt ist und es an Mitteln zur Durchsetzung
mangelt.
"Warum ist die Stufe noch da?", fragt sich, wer täglich mit den
weiter bestehenden Barrieren konfrontiert wird. Umso mehr gewinnt
die Frage an Bedeutung, da Barrierefreiheit ein allgemeines Qualitätskriterium
ist und den
Komfort für alle Menschen erhöht.
Uschi Obermayr stellt die gesetzlichen Grundlagen des BayBGG und
deren Auswirkungen auf Barrierefreiheit vor. Danach diskutieren
die TeilnehmerInnen u.a. folgende Leitfragen:
Was sagt das Gesetz?
- In welchen Bereichen sieht das Gesetz Barrierefreiheit
vor, in welchen nicht?
- Was gibt die Bestandsregelung her?
Wie setzt man das Gesetz um?
- Hebelt
das Vereinfachte Genehmigungsverfahren das BayGG aus?
- Wie ist die Rolle der Verwaltungen, wie
könnte, sollte sie
sein?
Wie setzt man das Gesetz durch?
- Wer
haftet bei Nichteinhaltung des Gesetzes?
- Wann ist die Verbandsklage ein vorstellbares
Instrument?
Außerdem wollen wir diskutieren wie Barrierefreiheit jenseits
der Gesetze voranzutreiben ist.
Ziel des Workshops:
Ziel des Workshops ist es,
neben einer ersten Bestandsaufnahme, Strategien für eine Umsetzung des Gesetzes zu entwickeln und
hierfür die beteiligten Fachvertreter zu gewinnen.
Zielgruppe: Verbandsvertreter, Architekten, Verwaltung, Politik
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