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  [03.12.03]

WüSL-Presserklärung:
"UN-Tag behinderter Menschen am 3.Dezember 2003"


Würzburg (WüSL) Seit Jahren ist der 3.Dezember der Welttag der behinderten Menschen. Ein Tag, an dem auf Diskriminierung und Ausgrenzung hingewiesen werden soll. Das Jahr 2003 war gleichzeitig das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen. Manches wurde in den letzten Jahren erreicht, was sich auch an den Zielen des Europäischen Jahres ablesen lässt: nicht mehr ausgrenzende Fürsorge, sondern uneingeschränkte Teilhabe, nicht mehr abwertendes Mitleid, sondern völlige Gleichstellung, nicht mehr wohlmeinende Bevormundung, sondern das Recht auf Selbstbestimmung beschreiben den Paradigmenwechsel, den wir schon lange fordern.

Im letzten Jahr wurde ein Bundesgleichstellungsgesetz verabschiedet; seit diesem Jahr gibt es auch in Bayern ein Gleichstellungsgesetz. Sind damit unsere Proteste, ist nicht gar der UN-Tag behinderter Menschen damit überflüssig geworden?

Mitnichten. Noch kommen die Gesetze häufig unten gar nicht an. Es fehlen teilweise Verordnungen, die die Gesetze genauer regeln. Die Zuständigkeiten in den Ämtern sind verwirrend. Zum Beispiel schreibt die Veränderung des Gaststättengesetzes (GastG) seit letztem Jahr Barrierefreiheit bei Neubauten vor. Es sind zugleich Bauamt und Ordnungsamt zuständig. Den meisten Ordnungsämtern dürfte jedoch das Wissen und die Kompetenz fehlen, damit Barrierefreiheit entsprechend abgeprüft wird. Kostenvorbehalte in den Gesetzen können dazu führen, dass Barrierefreiheit übergangen wird, obwohl sie meistens keine oder nur unerhebliche Mehrkosten verursachen würde.

Ein letzter wichtiger Punkt, der gerade den Qualitätsunterschied zu den US-amerikanischen Antidiskriminierungsgesetzen (ADA) ausmacht, ist die Nichteinklagbarkeit bei Gesetzesverstößen. Das Verbandsklagerecht ist hier kein Ersatz. Das Kernstück des bayerischen Gleichstellungsgesetzes, nämlich dieBarrierefreiheit, kann zu deutlichen Verbesserungen führen: Nicht mehr erst ab 400 Sitzplätzen muss eine Gaststätte barrierefrei sein, sondern jede Gasstätte muss barrierefrei sein, inklusive einer Toilette. Nicht erst ab 2.000 Quadratmetern müssen Verkaufsstätten barrierefrei sein, sondern alle. Wohnhäuser mit mehr als zwei Wohnungen müssen barrierefreie Wohnungen auf mindestens einer Etage anbieten.

Das größte Manko des Gesetzes ist jedochd as Fehlen einer Regelung für den Bestand. Eine lange Frist, z.B. 30 Jahre, hätte hier Abhilfe schaffen können, doch so wie das Gesetz ist, muss niemand am Bestand etwas ändern.

Die Zeit wird zeigen müssen, ob Gleichstellung nur auf geduldigem Papier steht oder ob die Gesetze einen großen Anteil an tatsächlicher Gleichstellung haben werden. An der Situation von Menschen, die ausgegrenzt und behindert werden, hat sich noch nicht so viel verändert. Im Gegenteil gibt es Tendenzen, die ihre Lage weiter verschlechtern: sie werden in Heime abgeschoben und persönliche Assistenz wird verwehrt, sie werden in Arbeitslosigkeit gehalten und in die Sozialhilfe getrieben, Sozialabbau beginnt bei den Schwächsten und nicht bei denen, die von unserer Gesellschaft profitieren.

WüSL tritt weiter für eine völlige rechtliche Gleichstellung und für die Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft ein. Solange wir das nicht erreicht haben, müssen wir und werden wir weiter protestieren.

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