Würzburg (WüSL) Seit Jahren ist der 3.Dezember der Welttag
der behinderten Menschen. Ein Tag, an dem auf Diskriminierung und
Ausgrenzung hingewiesen werden soll. Das Jahr 2003 war gleichzeitig
das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen. Manches
wurde in den letzten Jahren erreicht, was sich auch an den Zielen
des Europäischen Jahres ablesen lässt: nicht mehr ausgrenzende
Fürsorge, sondern uneingeschränkte Teilhabe, nicht mehr
abwertendes Mitleid, sondern völlige Gleichstellung, nicht
mehr wohlmeinende Bevormundung, sondern das Recht auf Selbstbestimmung
beschreiben den Paradigmenwechsel, den wir schon lange fordern.
Im letzten Jahr wurde ein Bundesgleichstellungsgesetz verabschiedet;
seit diesem Jahr gibt es auch in Bayern ein Gleichstellungsgesetz.
Sind damit unsere Proteste, ist nicht gar der UN-Tag behinderter
Menschen damit überflüssig geworden?
Mitnichten. Noch kommen die Gesetze häufig unten gar nicht
an. Es fehlen teilweise Verordnungen, die die Gesetze genauer regeln.
Die Zuständigkeiten in den Ämtern sind verwirrend. Zum
Beispiel schreibt die Veränderung des Gaststättengesetzes
(GastG) seit letztem Jahr Barrierefreiheit bei Neubauten vor. Es
sind zugleich Bauamt und Ordnungsamt zuständig. Den meisten
Ordnungsämtern dürfte jedoch das Wissen und die Kompetenz
fehlen, damit Barrierefreiheit entsprechend abgeprüft wird.
Kostenvorbehalte in den Gesetzen können dazu führen, dass
Barrierefreiheit übergangen wird, obwohl sie meistens keine
oder nur unerhebliche Mehrkosten verursachen würde.
Ein letzter wichtiger Punkt, der gerade den Qualitätsunterschied
zu den US-amerikanischen Antidiskriminierungsgesetzen (ADA) ausmacht,
ist die Nichteinklagbarkeit bei Gesetzesverstößen. Das
Verbandsklagerecht ist hier kein Ersatz. Das Kernstück des
bayerischen Gleichstellungsgesetzes, nämlich dieBarrierefreiheit,
kann zu deutlichen Verbesserungen führen: Nicht mehr erst ab
400 Sitzplätzen muss eine Gaststätte barrierefrei sein,
sondern jede Gasstätte muss barrierefrei sein, inklusive einer
Toilette. Nicht erst ab 2.000 Quadratmetern müssen Verkaufsstätten
barrierefrei sein, sondern alle. Wohnhäuser mit mehr als zwei
Wohnungen müssen barrierefreie Wohnungen auf mindestens einer
Etage anbieten.
Das größte Manko des Gesetzes ist jedochd as Fehlen
einer Regelung für den Bestand. Eine lange Frist, z.B. 30 Jahre,
hätte hier Abhilfe schaffen können, doch so wie das Gesetz
ist, muss niemand am Bestand etwas ändern.
Die Zeit wird zeigen müssen, ob Gleichstellung nur auf geduldigem
Papier steht oder ob die Gesetze einen großen Anteil an tatsächlicher
Gleichstellung haben werden. An der Situation von Menschen, die
ausgegrenzt und behindert werden, hat sich noch nicht so viel verändert.
Im Gegenteil gibt es Tendenzen, die ihre Lage weiter verschlechtern:
sie werden in Heime abgeschoben und persönliche Assistenz wird
verwehrt, sie werden in Arbeitslosigkeit gehalten und in die Sozialhilfe
getrieben, Sozialabbau beginnt bei den Schwächsten und nicht
bei denen, die von unserer Gesellschaft profitieren.
WüSL tritt weiter für eine völlige rechtliche Gleichstellung
und für die Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft ein.
Solange wir das nicht erreicht haben, müssen wir und werden
wir weiter protestieren.
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