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[25.07.02]
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Gleichstellung behinderter Menschen wird ernst
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Neue Regelungen zum Gleichstellungsgesetz treten in Kraft
Berlin (kobinet) Langsam aber sicher wird es mit
der Gleichstellung Behinderter ernst. Am 23.7.02 traten drei entsprechende
Rechtsverordnungen in Kraft, die im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetz
erstellt werden mussten. Hör- und sprachbehinderte Menschen
haben damit ab sofort das Recht, im Verwaltungsverfahren mit Bundesbehörden
in Gebärdensprache zu kommunizieren, díes geht aus einer
Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums vom Mittwoch in Berlin
hervor.
Dies bedeutet konkret, dass die Betroffenen sich
auch der Hilfe von Gebärdendolmetschern bedienen können.
Blinde oder sehbehinderte Menschen haben Anspruch darauf, dass Dokumente
für sie wahrnehmbar sind. Mit dem In-Kraft-Treten der Rechtsverordnungen
rückt das Ziel, dass behinderte Menschen am gesellschaftlichen
Leben gleichberechtigt teilhaben sollen, nach Überzeugung des
Ministeriums "ein weiteres Stück näher".
Das NETZWERK ARTIKEL 3 begrüßte die
schnelle Erstellung der Rechtsverordnungen. "Dies macht deutlich,
dass es der Bundesregierung ernst mit der konsequenten Umsetzung
mit dem Behindertengleichstellungsgesetz ist. Jetzt muss es auch
bei den Betroffenen konsequent bekannt gemacht und genutzt werden",
erklärte Ottmar Miles-Paul, Pressesprecher des NETZWERK ARTIKEL
3. hjr
kobinet-nachrichten - Ottmar Miles-Paul, omilespaul@aol.com
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