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  [03.05.02]

WüSL-Pressemitteilung

anlässlich des 10. Europäischen Protesttags behinderter Menschen am 5. Mai 2002

Geschafft: Endlich ein Bundesgleichstellungsgesetz

Würzburg [WüSL]. Seit über zehn Jahren kämpften behinderte Menschen mit vielfältigen Aktionen, wie Demonstrationen, Podiumsdiskussionen und anderen Lobbyaktivitäten, für Gleichstellungsgesetze, die ihnen gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben garantieren.

Nun endlich ist ein großer Erfolg zu verzeichnen, denn am 1. Mai trat das sogenannte "Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze" in Kraft, das zum Ziel hat "die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen".

Wichtige Inhalte des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGG):

Den Kernpunkt des neuen Gesetzes bildet die Festschreibung der Barrierefreiheit, die folgendermaßen definiert wird:
"Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind".
Das bedeutet, dass zukünftig Bauten des Bundes barrierefrei gestaltet werden müssen, ebenso Anlagen wie öffentliche Wege, Plätze, Straßen, öffentliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel.

Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) wird als eigenständige Sprache anerkannt. Gehörlose, hör- oder sprachbehinderte Menschen haben nun endlich den Anspruch mit Bundesbehörden in der Deutschen Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder mit sonstigen Kommunikationshilfen zu kommunizieren.

Mit den Zielvereinbarungen wurde ein neues Instrument geschaffen, das die Verbände autorisiert, unmittelbar in Verhandlungen mit der Wirtschaft zu treten, um Regelungen zur Herstellung von Barrierefreiheit zu treffen.

In Zukunft erhalten die Behindertenverbände die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Verstöße gegen das Benachteiligungsverbot mittels Verbandsklage klären zu lassen.

Das Gesetz weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern die Belange behinderter Frauen besonders zu berücksichtigen sind und lässt besondere Maßnahmen ausdrücklich zu.

Ein kritischer Blick auf Mängel

Es wurden keine Fristen bzgl. der Umsetzung der Barrierefreiheit des öffentlichen Personenverkehrs sowie der Wahllokale gesetzt, d.h. es bleibt offen, wann die konkrete Umsetzung erfolgen wird.

Es wurde keine bürgerrechtsorientierte Definition von Behinderung in den Gesetzestext aufgenommen. Behinderung wird nach wie vor aus der rein medizinischen Sichtweise als Defizit der Betroffenen betrachtet, also als deren individuelles Problem, ohne zu berücksichtigen, dass es oftmals eben die fehlenden Möglichkeiten zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sind, die eine Behinderung erst ausmachen.

Es fehlt die Verabschiedung des ebenfalls für diese Legislaturperiode versprochenen "Gesetzes zur Verhinderung von Diskriminierungen im Zivilrecht", durch das die Benachteiligung behinderter Menschen und anderer benachteiligter Gruppen z.B. beim Abschluss von Verträgen geregelt wird.

Es ist nicht gelungen, Verbesserungen bzgl. der Absicherung und fairen Gestaltung der Assistenz behinderter Menschen zu verabschieden. Bei den positiven Entwicklungen hin zur Barrierefreiheit darf nicht vergessen werden, dass vielen behinderten Menschen, die auf Assistenz angewiesen sind, eine würdige und verlässliche Absicherung ihrer Hilfen fehlt, um überhaupt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.
Die Diskussion um ein Leistungs- bzw. Assistenzsicherungsgesetz wird also auch in Zukunft zu führen sein.

Forderungen an die Länder und Kommunen

Aufgrund der verschiedenen Gesetzgebungszuständigkeiten ist der Bund in vielen Bereichen nicht verantwortlich. Wichtige Bereiche wie Bauen, Schule und Verkehr fallen in die Zuständigkeit der Länder, viele Entscheidungen werden direkt in den Gemeinden und Städten getroffen. Deshalb ist nun die Schaffung von Landesgleichstellungsgesetzen unabdingbar, damit die - wie vom Bundesgesetz vorgesehen - positiven Veränderungen auch wirklich im Alltag behinderter Menschen ankommen.

Eine barrierefrei gestaltete Umwelt dient nicht nur behinderten Menschen, sondern der ganzen Gesellschaft und trägt auch den Herausforderungen des demographischen Wandels Rechnung.
bw.

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