anlässlich des 10. Europäischen Protesttags behinderter
Menschen am 5. Mai 2002
Geschafft: Endlich ein Bundesgleichstellungsgesetz
Würzburg [WüSL]. Seit über zehn
Jahren kämpften behinderte Menschen mit vielfältigen Aktionen,
wie Demonstrationen, Podiumsdiskussionen und anderen Lobbyaktivitäten,
für Gleichstellungsgesetze, die ihnen gleichberechtigte Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben garantieren.
Nun endlich ist ein großer Erfolg zu verzeichnen,
denn am 1. Mai trat das sogenannte "Gesetz zur Gleichstellung
behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze"
in Kraft, das zum Ziel hat "die Benachteiligung von behinderten
Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte
Teilhabe von behinderten Menschen zu gewährleisten und ihnen
eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen".
Wichtige Inhalte des Bundesgleichstellungsgesetzes
(BGG):
Den Kernpunkt des neuen Gesetzes bildet die Festschreibung
der Barrierefreiheit, die folgendermaßen definiert wird:
"Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel,
technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung,
akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen
sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte
Menschen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis
und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar
sind".
Das bedeutet, dass zukünftig Bauten des Bundes barrierefrei
gestaltet werden müssen, ebenso Anlagen wie öffentliche
Wege, Plätze, Straßen, öffentliche Verkehrsanlagen
und Beförderungsmittel.
Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) wird als
eigenständige Sprache anerkannt. Gehörlose, hör-
oder sprachbehinderte Menschen haben nun endlich den Anspruch mit
Bundesbehörden in der Deutschen Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden
Gebärden oder mit sonstigen Kommunikationshilfen zu kommunizieren.
Mit den Zielvereinbarungen wurde ein neues Instrument
geschaffen, das die Verbände autorisiert, unmittelbar in Verhandlungen
mit der Wirtschaft zu treten, um Regelungen zur Herstellung von
Barrierefreiheit zu treffen.
In Zukunft erhalten die Behindertenverbände
die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Verstöße
gegen das Benachteiligungsverbot mittels Verbandsklage klären
zu lassen.
Das Gesetz weist ausdrücklich darauf hin,
dass bei der Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern
die Belange behinderter Frauen besonders zu berücksichtigen
sind und lässt besondere Maßnahmen ausdrücklich
zu.
Ein kritischer Blick auf Mängel
Es wurden keine Fristen bzgl. der Umsetzung der
Barrierefreiheit des öffentlichen Personenverkehrs sowie der
Wahllokale gesetzt, d.h. es bleibt offen, wann die konkrete Umsetzung
erfolgen wird.
Es wurde keine bürgerrechtsorientierte Definition
von Behinderung in den Gesetzestext aufgenommen. Behinderung wird
nach wie vor aus der rein medizinischen Sichtweise als Defizit der
Betroffenen betrachtet, also als deren individuelles Problem, ohne
zu berücksichtigen, dass es oftmals eben die fehlenden Möglichkeiten
zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sind, die eine Behinderung
erst ausmachen.
Es fehlt die Verabschiedung des ebenfalls für
diese Legislaturperiode versprochenen "Gesetzes zur Verhinderung
von Diskriminierungen im Zivilrecht", durch das die Benachteiligung
behinderter Menschen und anderer benachteiligter Gruppen z.B. beim
Abschluss von Verträgen geregelt wird.
Es ist nicht gelungen, Verbesserungen bzgl. der
Absicherung und fairen Gestaltung der Assistenz behinderter Menschen
zu verabschieden. Bei den positiven Entwicklungen hin zur Barrierefreiheit
darf nicht vergessen werden, dass vielen behinderten Menschen, die
auf Assistenz angewiesen sind, eine würdige und verlässliche
Absicherung ihrer Hilfen fehlt, um überhaupt am gesellschaftlichen
Leben teilnehmen zu können.
Die Diskussion um ein Leistungs- bzw. Assistenzsicherungsgesetz
wird also auch in Zukunft zu führen sein.
Forderungen an die Länder und Kommunen
Aufgrund der verschiedenen Gesetzgebungszuständigkeiten
ist der Bund in vielen Bereichen nicht verantwortlich. Wichtige
Bereiche wie Bauen, Schule und Verkehr fallen in die Zuständigkeit
der Länder, viele Entscheidungen werden direkt in den Gemeinden
und Städten getroffen. Deshalb ist nun die Schaffung von Landesgleichstellungsgesetzen
unabdingbar, damit die - wie vom Bundesgesetz vorgesehen - positiven
Veränderungen auch wirklich im Alltag behinderter Menschen
ankommen.
Eine barrierefrei gestaltete Umwelt dient nicht
nur behinderten Menschen, sondern der ganzen Gesellschaft und trägt
auch den Herausforderungen des demographischen Wandels Rechnung.
bw.
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