(Verfasser: NETZWERK ARTIKEL 3 News zur Gleichstellung
Behinderter vom 10.11.2001)
Beauftragte der Bundesregierung für die
Belange der Behinderten, Karl Hermann Haack:
"Mit dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter
Menschen geht die Bundesregierung bereits den dritten großen
Schritt in eine neue Richtung der behindertenpolitischen Gesetzespraxis
und der Alltagswirklichkeit von behinderten Menschen. Chancengleichheit
und Teilhabe lösen Fürsorge und Diskriminierung ab. Die
behindertenpolitische Bilanz der Bundesregierung kann sich sehen
lassen:
Oktober 2000: Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
Schwerbehinderter tritt in Kraft.
Juli 2001: Sozialgesetzbuch IX - Rehabilitation und Teilhabe
behinderter Menschen tritt in Kraft.
November 2001: Gleichstellungsgesetz für behinderte
Menschen wird verabschiedet.
Die Grundgesetzergänzung von 1994 - "Niemand
darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" (Art. 3
Abs. 3 GG) - wird nun mit Leben erfüllt. Der heute beschlossene
Gesetzentwurf macht die Begriffe der Gleichstellung behinderter
Menschen und der barrierefreien Gestaltung aller Lebensbereiche
endlich zu rechtlich handhabbaren und gesellschaftlich wirksamen
Begriffen. Physische Barrieren für mobilitätseingeschränkte
Menschen, Barrieren der Verständigung für sinnesbehinderte
Menschen werden abgebaut und ihr Entstehen vermieden. Das Bundesgleichstellungsgesetz
schafft damit begriffliche Maßstäbe auch für die
notwendigen Ländergleichstellungsgesetze, die im föderalen
System z.B. entsprechend wirksame Formulierungen der Landesbauordnungen
festlegen müssen.
Beispiele für Regelungen, die einen Rahmen
für die Herstellung von Barrierefreiheit setzen, sind:
- Nahverkehrspläne müssen zwingend
Aussagen über Zeitplan und Maßnahmen zur Herstellung
von Barrierefreiheit enthalten. Behindertenbeauftragte und -beiräte
sind anzuhören.
- Die Eisenbahnen werden verpflichtet, Programme
zur barrierefreien Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen zu
erstellen. Der Deutsche Behindertenrat wird dabei beteiligt.
- Für Gaststätten wird ein Datum
gesetzt, ab dem eine Betriebserlaubnis nur bei barrierefreier
Gestaltung erteilt wird. Dies gilt dann für alle Neubauten
sowie für alle wesentlichen Um- oder Erweiterungsbauten.
Das neu geschaffene Instrument der Zielvereinbarungen
wird helfen, einen breiten gesellschaftlichen Prozess in Gang zu
setzen. Die Betroffenen und ihre Verbände haben einen Anspruch
auf Zielvereinbarungen mit Wirtschaftsunternehmen über die
Herstellung von Barrierefreiheit. Selbständig und in eigener
Verantwortung werden Vereinbarungen und flexible Regelungen getroffen,
die den jeweiligen Verhältnissen und Bedürfnissen angepasst
sind. Verbrauchersouveränität gilt auch und gerade für
Menschen mit Behinderung.
Acht Millionen Menschen mit Behinderungen und
ihre Angehörigen werden davon profitieren, wenn in den kommenden
Jahren der begonnene Paradigmenwechsel weiter voran getrieben wird.
Sie erwarten gleichzeitig, dass die intensive Diskussion und Beteiligung
der Betroffenen, die zur Qualität des Ergebnisses beigetragen
hat, auch in Zukunft bei der Weiterentwicklung der Behindertenpolitik
fortgesetzt wird.
Die Bundesregierung und ihr Beauftragter für die Belange behinderter
Menschen (so die im Gesetzentwurf neu formulierte Amtsbezeichnung)
stehen bereit für den gemeinsamen Weg, der zu mehr gesellschaftlicher
Integration und zum Abbau von Diskriminierung und Barrieren führt.
[SPD-Fraktion] Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion,
Helga Kuehn-Mengel:
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Gleichstellungsgesetzes
verabschiedet. Damit wird endlich eine alte Forderung umgesetzt
- wir setzen das Benachteiligungsverbot fuer den oeffentlich-rechtlichen
Raum um.
Wir halten Wort: In der Koalitionsvereinbarung
haben wir bekraeftigt, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die
Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen zu foerdern und den im Grundgesetz verankerten Benachteiligungsverbot
fuer behinderte Menschen Geltung zu verschaffen.
Kernstueck unseres Gleichstellungsgesetzes ist
die Barriere freiheit. Das Ziel einer allgemeinen Barrierefreiheit
umfasst neben der Beseitigung raeumlicher Barrieren, wie zum Beispiel
bei baulichen Anlagen und Verkehrsmitteln, auch die Gestaltung der
Lebensumwelt fuer sehbehinderte Menschen oder die barrierefreie
Kommunikation etwa mittels Gebaerdendolmetscher.
Als Behindertenbeauftragte weiss ich, dass leider
noch immer gilt: Man ist nicht behindert, man wird es, auch durch
Gegebenheiten der Umwelt und Reaktionen der Mitmenschen. Nach dem
Inkrafttreten des Bundesgleichstellungsgesetzes wird aber die Barrierefreiheit
im oeffentlich-rechtlichen Raum nicht mehr die Ausnahme, sondern
die Regel sein.
Zuerst haben wir das Gesetz zur Bekaempfung der Arbeitslosigkeit
Schwerbehinderter, dann das Sozialgesetzbuch IX geschaffen. Mit
dem Gleichstellungsgesetz fuer behinderte Menschen entwickeln wir
einen weiteren Meilenstein in der gesellschaftspolitischen Entwicklung
Deutschlands.
Behindertenpolitik ist ein Schwerpunkt unserer
Politik, die Aufgabe der Integration und Nichtdiskriminierung von
Menschen mit Behinderungen bedarf aber auch kuenftig noch vieler
Anstrengungen: Es gibt noch viele Barrieren in den Koepfen.
[Gruene] Deutschland auf dem Weg zur Barrierefreiheit
Gleichstellungsgesetz fuer Behinderte heute im Kabinett
Berlin. - «Deutschland soll barrierefrei
werden. Wir wollen Behinderten eine gleichberechtigte Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben und eine selbstbestimmte Lebensfuehrung
ermoeglichen», erklaerte Volker Beck, rechtspolitischer Sprecher
und Mitglied im Fraktionsvorstand von Buendnis 90/Die Gruenen. Die
Koalition brachte dazu heute (7.11.) ein Gleichstellungsgesetz fuer
Behinderte auf den Weg. Als einen grossen Erfolg ihrer Buergerrechtsarbeit
werteten dies die Buendnisgruenen, die bereits seit Jahren die Forderung
Behinderter nach einem Antidiskriminierungsgesetz unterstuetzt hatten.
«Das Gleichstellungsgesetz» so Beck,
«will Barrierefreiheit im umfassenden Sinne verwirklichen:
Im Personenbefoerderungs-, Eisenbahn- und Luftverkehrsrecht werden
die Verkehrstraeger verpflichtet, schrittweise weitreichende Barrierefreiheit
herzustellen. Die deutsche Gebaerdensprache wird gesetzlich als
Sprache anerkannt. Im Umgang mit Behoerden koennen Gehoerlose kuenftig
in Gebaerdensprache oder lautbegleitenden Gebaerden kommunizieren.»
In dem Gesetzentwurf ist geplant, Gebaeuden, Verkehrstraegern
oder Informationsangebote durch Zielvereinbarungen mit der Wirtschaft
und gesetzlichen Vorgaben barrierefrei umzugestalten. Eine wichtige
und aktive Rolle bei der Aushandlung von Zielvereinbarungen mit
der Wirtschaft erhalten nach Becks Einschaetzung die Behindertenverbaende.
«Der Rechtsschutz wird verstaerkt: Die Behindertenverbaende
koennen mit einem Verbandsklagerecht Ansprueche auf Barrierefreiheit
kuenftig effektiver durchsetzen», sagte Beck.
[PDS] Instrumente gegen Diskriminierung von Behinderten
sichern
Berlin. - «Ein Gleichstellungsgesetz fuer
Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten ist ueberfaellig.
Ohne klare Antidiskriminierungsregelungen fehlt dem Gleichstellungsgesetz
aber die buergerrechtsorientierte Zielrichtung», erklaerte
der behindertenpolitische Sprecher der PDS-Bundestagsfraktion, Ilja
Seifert zur heutigen (7.11.) Verabschiedung des Entwurfs fuer ein
Gleichstellungsgesetz fuer Menschen mit Behinderungen durch das
Bundeskabinett.
«Die Hauptfrage ist, ob der Gesetzentwurf
die erforderlichen Instrumente bietet, die Diskriminierung von Menschen
mit Behinderungen wirksam zu verhindern», sagte der selbst
behinderte PDS-Sprecher.
Er kritisierte an dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition, dass
wichtige Fragen offen blieben und noch geklaert werden muessten,
wenn das neue Gesetz tatsaechlich die Rechte behinderter Menschen
staerken soll.
«Fuer den Abbau und die Beseitigung von
gesellschaftlich verursachten Behinderungen», so Seifert,
«ist entscheidend, ob das Gesetz einen anderen Behinderungsbegriff
verwendet oder den vorrangig medizinisch-defektologischen Behindertenbegriff
aus dem Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter
Menschen) uebernimmt.» Wer tatsaechlich Diskriminierung von
Menschen mit Behinderungen gesellschaftlich aechten und rechtlich
ahnden wolle, koennte z.B. dem Vorschlag der «Bundesarbeitsgemeinschaft
Hilfe fuer Behinderte (BAGH)» folgen und diese Definition
unterstuetzen:
«Behinderung ist jede Verhaltensweise, Massnahme
oder Struktur, die Menschen mit nicht nur voruebergehenden koerperlichen,
geistigen oder seelischen Beeintraechtigungen Lebens- und Entfaltungsmoeglichkeiten
nimmt, beschraenkt oder erschwert.»
«Bei der Barrierefreiheit geht es um klare
Stichtagsregelungen und Fristen», sagte Seifert. Fuer alle
Betroffenen muesse klar sein, ab wann oeffentliche Einrichtungen,
Befoerderungsmittel und Verkehrsinfrastruktur, die neu errichtet,
beschafft oder hergestellt werden, barrierefrei genutzt werden koennen.
Fristen seien notwendig, um bestehende Barrieren fuer mobilitaetsbehinderte
Menschen abzubauen und zu beseitigen.
(Quelle: FORUM - das Online-Magazin fuer Behinderte
- 07.11.2001)
(Verteiler: Informationsdienst der ISL e.V. in
Zusammenarbeit mit Selbsthilfe-Online)
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