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   [10.11.01]

BGG: Stimmen zum Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen



(Verfasser: NETZWERK ARTIKEL 3 News zur Gleichstellung Behinderter vom 10.11.2001)

Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Behinderten, Karl Hermann Haack:

"Mit dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen geht die Bundesregierung bereits den dritten großen Schritt in eine neue Richtung der behindertenpolitischen Gesetzespraxis und der Alltagswirklichkeit von behinderten Menschen. Chancengleichheit und Teilhabe lösen Fürsorge und Diskriminierung ab. Die behindertenpolitische Bilanz der Bundesregierung kann sich sehen lassen:

Oktober 2000: Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter tritt in Kraft.

Juli 2001: Sozialgesetzbuch IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen tritt in Kraft.

November 2001: Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen wird verabschiedet.

Die Grundgesetzergänzung von 1994 - "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" (Art. 3 Abs. 3 GG) - wird nun mit Leben erfüllt. Der heute beschlossene Gesetzentwurf macht die Begriffe der Gleichstellung behinderter Menschen und der barrierefreien Gestaltung aller Lebensbereiche endlich zu rechtlich handhabbaren und gesellschaftlich wirksamen Begriffen. Physische Barrieren für mobilitätseingeschränkte Menschen, Barrieren der Verständigung für sinnesbehinderte Menschen werden abgebaut und ihr Entstehen vermieden. Das Bundesgleichstellungsgesetz schafft damit begriffliche Maßstäbe auch für die notwendigen Ländergleichstellungsgesetze, die im föderalen System z.B. entsprechend wirksame Formulierungen der Landesbauordnungen festlegen müssen.

Beispiele für Regelungen, die einen Rahmen für die Herstellung von Barrierefreiheit setzen, sind:

  • Nahverkehrspläne müssen zwingend Aussagen über Zeitplan und Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit enthalten. Behindertenbeauftragte und -beiräte sind anzuhören.
  • Die Eisenbahnen werden verpflichtet, Programme zur barrierefreien Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen zu erstellen. Der Deutsche Behindertenrat wird dabei beteiligt.
  • Für Gaststätten wird ein Datum gesetzt, ab dem eine Betriebserlaubnis nur bei barrierefreier Gestaltung erteilt wird. Dies gilt dann für alle Neubauten sowie für alle wesentlichen Um- oder Erweiterungsbauten.

Das neu geschaffene Instrument der Zielvereinbarungen wird helfen, einen breiten gesellschaftlichen Prozess in Gang zu setzen. Die Betroffenen und ihre Verbände haben einen Anspruch auf Zielvereinbarungen mit Wirtschaftsunternehmen über die Herstellung von Barrierefreiheit. Selbständig und in eigener Verantwortung werden Vereinbarungen und flexible Regelungen getroffen, die den jeweiligen Verhältnissen und Bedürfnissen angepasst sind. Verbrauchersouveränität gilt auch und gerade für Menschen mit Behinderung.

Acht Millionen Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen werden davon profitieren, wenn in den kommenden Jahren der begonnene Paradigmenwechsel weiter voran getrieben wird. Sie erwarten gleichzeitig, dass die intensive Diskussion und Beteiligung der Betroffenen, die zur Qualität des Ergebnisses beigetragen hat, auch in Zukunft bei der Weiterentwicklung der Behindertenpolitik fortgesetzt wird.
Die Bundesregierung und ihr Beauftragter für die Belange behinderter Menschen (so die im Gesetzentwurf neu formulierte Amtsbezeichnung) stehen bereit für den gemeinsamen Weg, der zu mehr gesellschaftlicher Integration und zum Abbau von Diskriminierung und Barrieren führt.

 

[SPD-Fraktion] Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Helga Kuehn-Mengel:

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Gleichstellungsgesetzes verabschiedet. Damit wird endlich eine alte Forderung umgesetzt - wir setzen das Benachteiligungsverbot fuer den oeffentlich-rechtlichen Raum um.

Wir halten Wort: In der Koalitionsvereinbarung haben wir bekraeftigt, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu foerdern und den im Grundgesetz verankerten Benachteiligungsverbot fuer behinderte Menschen Geltung zu verschaffen.

Kernstueck unseres Gleichstellungsgesetzes ist die Barriere freiheit. Das Ziel einer allgemeinen Barrierefreiheit umfasst neben der Beseitigung raeumlicher Barrieren, wie zum Beispiel bei baulichen Anlagen und Verkehrsmitteln, auch die Gestaltung der Lebensumwelt fuer sehbehinderte Menschen oder die barrierefreie Kommunikation etwa mittels Gebaerdendolmetscher.

Als Behindertenbeauftragte weiss ich, dass leider noch immer gilt: Man ist nicht behindert, man wird es, auch durch Gegebenheiten der Umwelt und Reaktionen der Mitmenschen. Nach dem Inkrafttreten des Bundesgleichstellungsgesetzes wird aber die Barrierefreiheit im oeffentlich-rechtlichen Raum nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel sein.
Zuerst haben wir das Gesetz zur Bekaempfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter, dann das Sozialgesetzbuch IX geschaffen. Mit dem Gleichstellungsgesetz fuer behinderte Menschen entwickeln wir einen weiteren Meilenstein in der gesellschaftspolitischen Entwicklung Deutschlands.

Behindertenpolitik ist ein Schwerpunkt unserer Politik, die Aufgabe der Integration und Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderungen bedarf aber auch kuenftig noch vieler Anstrengungen: Es gibt noch viele Barrieren in den Koepfen.

 

[Gruene] Deutschland auf dem Weg zur Barrierefreiheit Gleichstellungsgesetz fuer Behinderte heute im Kabinett

Berlin. - «Deutschland soll barrierefrei werden. Wir wollen Behinderten eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine selbstbestimmte Lebensfuehrung ermoeglichen», erklaerte Volker Beck, rechtspolitischer Sprecher und Mitglied im Fraktionsvorstand von Buendnis 90/Die Gruenen. Die Koalition brachte dazu heute (7.11.) ein Gleichstellungsgesetz fuer Behinderte auf den Weg. Als einen grossen Erfolg ihrer Buergerrechtsarbeit werteten dies die Buendnisgruenen, die bereits seit Jahren die Forderung Behinderter nach einem Antidiskriminierungsgesetz unterstuetzt hatten.

«Das Gleichstellungsgesetz» so Beck, «will Barrierefreiheit im umfassenden Sinne verwirklichen:
Im Personenbefoerderungs-, Eisenbahn- und Luftverkehrsrecht werden die Verkehrstraeger verpflichtet, schrittweise weitreichende Barrierefreiheit herzustellen. Die deutsche Gebaerdensprache wird gesetzlich als Sprache anerkannt. Im Umgang mit Behoerden koennen Gehoerlose kuenftig in Gebaerdensprache oder lautbegleitenden Gebaerden kommunizieren.»

In dem Gesetzentwurf ist geplant, Gebaeuden, Verkehrstraegern oder Informationsangebote durch Zielvereinbarungen mit der Wirtschaft und gesetzlichen Vorgaben barrierefrei umzugestalten. Eine wichtige und aktive Rolle bei der Aushandlung von Zielvereinbarungen mit der Wirtschaft erhalten nach Becks Einschaetzung die Behindertenverbaende.
«Der Rechtsschutz wird verstaerkt: Die Behindertenverbaende koennen mit einem Verbandsklagerecht Ansprueche auf Barrierefreiheit kuenftig effektiver durchsetzen», sagte Beck.

 

[PDS] Instrumente gegen Diskriminierung von Behinderten sichern

Berlin. - «Ein Gleichstellungsgesetz fuer Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten ist ueberfaellig. Ohne klare Antidiskriminierungsregelungen fehlt dem Gleichstellungsgesetz aber die buergerrechtsorientierte Zielrichtung», erklaerte der behindertenpolitische Sprecher der PDS-Bundestagsfraktion, Ilja Seifert zur heutigen (7.11.) Verabschiedung des Entwurfs fuer ein Gleichstellungsgesetz fuer Menschen mit Behinderungen durch das Bundeskabinett.

«Die Hauptfrage ist, ob der Gesetzentwurf die erforderlichen Instrumente bietet, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen wirksam zu verhindern», sagte der selbst behinderte PDS-Sprecher.
Er kritisierte an dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition, dass wichtige Fragen offen blieben und noch geklaert werden muessten, wenn das neue Gesetz tatsaechlich die Rechte behinderter Menschen staerken soll.

«Fuer den Abbau und die Beseitigung von gesellschaftlich verursachten Behinderungen», so Seifert, «ist entscheidend, ob das Gesetz einen anderen Behinderungsbegriff verwendet oder den vorrangig medizinisch-defektologischen Behindertenbegriff aus dem Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) uebernimmt.» Wer tatsaechlich Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen gesellschaftlich aechten und rechtlich ahnden wolle, koennte z.B. dem Vorschlag der «Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe fuer Behinderte (BAGH)» folgen und diese Definition unterstuetzen:

«Behinderung ist jede Verhaltensweise, Massnahme oder Struktur, die Menschen mit nicht nur voruebergehenden koerperlichen, geistigen oder seelischen Beeintraechtigungen Lebens- und Entfaltungsmoeglichkeiten nimmt, beschraenkt oder erschwert.»

«Bei der Barrierefreiheit geht es um klare Stichtagsregelungen und Fristen», sagte Seifert. Fuer alle Betroffenen muesse klar sein, ab wann oeffentliche Einrichtungen, Befoerderungsmittel und Verkehrsinfrastruktur, die neu errichtet, beschafft oder hergestellt werden, barrierefrei genutzt werden koennen. Fristen seien notwendig, um bestehende Barrieren fuer mobilitaetsbehinderte Menschen abzubauen und zu beseitigen.

 

(Quelle: FORUM - das Online-Magazin fuer Behinderte - 07.11.2001)

(Verteiler: Informationsdienst der ISL e.V. in Zusammenarbeit mit Selbsthilfe-Online)

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