(Verfasser: NETZWERK ARTIKEL 3 News zur Gleichstellung Behinderter vom 6.11.01)
Am 7. November wird das Bundesgleichstellungsgesetz
für Behinderte aller Voraussicht nach im Kabinett beschlossen und
dann voraussichtlich im November noch in erster Lesung in den Deutschen
Bundestag eingebracht. Fast 7 Jahre nach In-Kraft-Treten des Benachteiligungsverbotes
für Behinderte im Grundgesetz kommen wir unserem Traum von einem
Bundesgleichstellungsgesetz nun also sehr Nahe. Die Gesetzesinitiative
dürfte bald auf der Homepage des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung
in seiner aktuellen Version unter www.behindertenbeauftragter.de
zu sehen sein.
Am 7. November findet auch eine Anhörung von Verbänden
zu den Eckpunkten des zivilrechtlichen Gleichstellungsgesetzes statt.
Da dies ein gruppenübergreifendes Gesetz ist, wurden nur wenige
Behindertenorganisationen eingeladen. Wir können aber gespannt sein,
ob dieses zweite, für uns ebenfalls überaus wichtige, Gesetzespaket
auch noch in dieser Legislatur wie versprochen verabschiedet wird.
Da es anscheinend so gezimmert ist, dass es nicht die Zustimmung
des Bundesrates braucht, ist es parlamentarisch durchaus noch möglich
- und anscheinend auch gewollt - das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode
zu verabschieden.
Also, in den nächsten Wochen gilt es nun besonders,
den politischen Prozess in diesem Bereich zu beobachten und auf
die Abgeordneten einzuwirken, dass
- verbindliche Fristen für barrierefreie Verkehrsmittel noch im
Gesetz festgeschrieben werden und
- das zivilrechtliche Gleichstellungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode
verabschiedet wird.
Herzliche Grüße und viel Erfolg für uns Alle
Ottmar Miles-Paul
(Verteiler: Informationsdienst der ISL e.V. in Zusammenarbeit mit Selbsthilfe-Online)
Weiterführende Links
Behindertenbeauftragter
der Bundesregierung
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